Trial-Ordnung

Allgemeines

Die Einrichtung und Unterhaltung des MSC-Übungsgeländes dient grundsätzlich den in § 2 unserer Vereinssatzung festgelegten Zielen und Zwecken. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen und die sportliche Jugendpflege innerhalb der Jugendabteilung verwirklicht. Zur Regelung der Nutzung des Übungsgeländes und des Trial-Trainingsbetriebs gibt sich der Verein diese Trial-Ordnung.

1. Nutzung des Übungsgeländes

a) Mitgliedschaft

MSC Klein-Krotzenburg: Der Motorsportclub Klein-Krotzenburg e.V. im DMV ist ein Ortsclub des Deutschen Motorsport Verbandes e.V. (DMV). Die Nutzung des Übungsgeländes – ausgenommen bei genehmigten Veranstaltungen und Wettbewerben - setzt grundsätzlich die Mitgliedschaft im MSC Klein-Krotzenburg e.V. und im Deutschen Motorsport Verband e.V. voraus.

Ausweis: Mit der Mitgliedschaft im MSC Klein-Krotzenburg erhält das Mitglied einen MSC-Mitgliedsausweis, der u.a. zur Teilnahme am Trial-Training berechtigt. Der MSC-Mitgliedsausweis ist bei Nutzung des Übungsgeländes immer mitzuführen und auf Verlangen berechtigten Personen der Behörden oder des Vereins vorzulegen.

Hausrecht: Berechtigte Personen des Vereins sind der Jugendwart und die Jugendtrainerin sowie alle weiteren gewählten Vorstandsmitglieder. Berechtigte Personen dürfen im Interesse des Vereins bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen die weitere Nutzung untersagen und unberechtigte Personen des Geländes verweisen.

Beitrag: Der Jahresbeitrag des MSC Klein-Krotzenburg beträgt derzeit für Erwachsene 24,- EUR, für Ehe-/ Lebenspartner sowie für Kinder unter 18 Jahren 12,- EUR.

Neben der Zahlung des Jahresbeitrages sind die Mitglieder verpflichtet, für Arbeiten an der Trialstrecke und für Veranstaltungen des Vereins zur Verfügung zu stehen.

Deutscher Motorsport Verband: Die Mitgliedschaft im DMV berechtigt je nach Mitgliedsart zur Inanspruchnahme der enthaltenen Versicherungs- und Dienstleistungen (s.a. www.dmv-motorsport.de/index.php/ leistungen).

Der DMV-Mitgliedsbeitrag ist je nach Mitgliedsart gestaffelt (s.a. www.dmv-motorsport.de/index.php/ Mitgliedschaft-beantragen).

b) Jugendgruppe

Mit der Mitgliedschaft im MSC Klein-Krotzenburg werden die Jugendlichen in der Jugend-Trialgruppe des Motorsportclubs aufgenommen.

Jugendliche DMV-Mitglieder werden automatisch in der Jugendorganisation „Motorsportjugend im DMV“ (MSJ) aufgenommen. Mit der Mitgliedschaft in der MSJ erhält das Mitglied einen Ausweis, der zur Teilnahme an Meisterschaftsläufen berechtigt. Der Jahresbeitrag für die MSJ beträgt 25,- EUR.

Die Mitgliedschaft in der MSC-Jugendgruppe und der MSJ ist Voraussetzung für die Teilnahme am Club-Training. Neben dem Jugendlichen muss zumindest ein Erziehungsberechtigter dem MSC Klein-Krotzenburg e.V. im DMV beitreten.

Das Ziel der Jugendarbeit in der Trialgruppe ist die Verkehrserziehung sowie die Beherrschung des Motorrades in schwierigem Gelände.

c) Rahmenzeiten der Nutzung

Mit Rücksicht auf die benachbarten Vereine ist die Nutzung des Übungsplatzes – außer bei Veranstaltungen - nur zu den festgelegten Rahmenzeiten des Trial-Trainings gestattet (s. Anhang 1).

d) Versicherung

Haftpflichtversicherung: Der regelmäßige Trainingsbetrieb für die Ausübung des Trialsports auf dem Übungsgelände wurde beim DMV angemeldet und haftpflichtversichert. Es gelten die Bedingungen des Rahmenvertrages zwischen DMV und der Special Risk Consortium GmbH (SRC-Versicherung).

Sämtliche Trainingsteilnehmer sind dadurch automatisch beim Training auf dem versicherten Gelände haftpflichtversichert! Haftpflichtansprüche der Teilnehmer untereinander und gegenüber dem Veranstalter sind nur mitversichert, wenn alle Teilnehmer einen wirksamen Haftungsverzicht unterzeichnet haben (siehe Anhang 2). Unfallversicherung: Für DMV-Mitglieder besteht automatisch Versicherungsschutz bei Vereinstätigkeiten und bei Motorsportunfällen innerhalb genehmigter Veranstaltungen, also insbesondere beim Trial-Training und sportlichen Wettbewerben. (Umfang oder Einschränkungen siehe SRC-Sportversicherungsvertrag).

2. Trial-Training

a) Grundregeln

Das Trial-Training mit Jugendwart oder Trialtrainer/in findet außerhalb der Schulferien in der Regel einmal wöchentlich statt. Im Übrigen gelten die festgelegten Rahmenzeiten für die Nutzung des Übungsplatzes (siehe Anhang 1).

Während des Aufenthalts auf der Übungsanlage ist den Anweisungen des Jugendleiters und der Trainer/-in Folge zu leisten. Der Trainer gibt den Jugendlichen Einweisungen in die Grundfahrtechniken.

Bei jedem Training ist geeignete Schutzkleidung (feste Stiefel, Handschuhe, Knieschützer, Ellenbogenschützer, ggf. Brust- und Rückenprotektoren, Sturzhelm und langärmelige Kleidung) zu tragen. Beim Training müssen die Jugendlichen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

b) Probetraining

Interessierten Neulingen für den Trialsport bietet der Verein ein beaufsichtigtes Probetraining, ggf. mit dem eigenen Motorrad an. Noch ohne Erwerb der Mitgliedschaft kann der Neuling an drei Trainingseinheiten zu je einer Stunde trainieren, wenn zu Beginn ein Haftungsverzicht (s. Anlage 2) unterzeichnet wird.

Unfallversicherungsschutz besteht allerdings erst mit Beitritt in den DMV!

Die Trainingszeiten werden mit dem Trainer abgesprochen und sind einzuhalten, Verhinderungen sind rechtzeitig mitzuteilen.

Spätestens nach der dritten Trainingseinheit müssen die Beitrittsanträge des Jugendlichen und zumindest eines Erziehungsberechtigten zur Aufnahme in den MSC Klein-Krotzenburg e.V. und der Nachweis des Aufnahmeantrages des Jugendlichen in die Jugendorganisation MSJ vorliegen.

3. Nutzung der Clubmotorräder

a) Trial-Motorräder für Jugendliche

Nutzungsdauer: Der MSC Klein-Krotzenburg e.V. kann den Jugendlichen ein vereinseigenes Motorrad für maximal 6 Wochen oder 6 Trainingseinheiten (je 1 Std.) zur Verfügung stellen. Es ist nicht als selbstverständlich anzusehen, dass ein Vereinsmotorrad zum Training bereitsteht. Eine Voranmeldung ist über die Jugendtrainer erforderlich.

Zur weiteren Teilnahme am Trainingsbetrieb müssen Jugendliche grundsätzlich ein eigenes Motorrad verwenden. Eine weitere Nutzung eines Vereinsmotorrades über den 6-Wochen-Zeitraum hinaus, muss gesondert mit dem Jugendwart abgesprochen werden.

b) Kostenbeitrag

Für die Inanspruchnahme des Vereinsmotorrades ist je Trainingseinheit ein Kostenbeitrag in Höhe von 5,- EUR an die Jugendkasse zu entrichten.

Das Ausleihen des Motorrades zum Besuch von Lehrgängen oder ähnliches ist mit den Jugendleitern abzusprechen. Hierfür ist ein Kostenbeitrag von 15,- EUR pro Tag zu entrichten. Ggf. sind beschädigte Sturzteile ab 30,- EUR ebenfalls zu ersetzen.

c)Pflege und Wartung

Die Mitglieder sind verpflichtet, das ihnen überlassene Material pfleglich und verantwortungsvoll zu behandeln. Pflege-, Wartungs- und Reparatur arbeiten an dem Vereinsmotorrad werden nur nach Absprache bzw. in Zusammenarbeit mit dem Jugendleiter durchgeführt.

Es ist kein eigenes Benzingemisch zu benutzen. Hierzu wird ein „MSC-Kanister“ zur Verfügung gestellt, der das passende Benzin-Öl-Gemisch beinhaltet.